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Einbruchschutzprogramm in Schleswig- Holstein für 2019

Das Einbruchschutzprogramm des Landes für den Schutz vor Wohnungseinbrüchen ist am 25.01.2019 in eine weitere Runde gegangen.

Zuschüsse von bis zu 15 Prozent der Investitionskosten
Anträge zur Förderung von Schutzmaßnahmen können ab sofort wieder bei der Investitionsbank gestellt werden. Das Programm unterstützt Eigentümer selbstbewohnter Bestandsimmobilien dabei, ihre Häuser und Wohnungen sicherer zu machen. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen und der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern. Die Investitionskosten müssen je Antrag mindestens 1000 Euro betragen. Zuschüsse werden in Höhe von bis zu 15 Prozent der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1500 Euro für dasselbe Wohnobjekt gewährt.
Auch Kombinationen mit anderen Programmen sind wieder möglich. So können Maßnahmen zum Einbruchschutz mit Maßnahmen zum Energiesparen und zum Abbau von Barrieren verbunden werden. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Weitere Infos:
https://www.ib-sh.de/immobilien/immobilien-sanieren-oder- modernisieren/zuschuss-fuer-einbruchschutz/

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